Überbrückungsfinanzierungen | Restrukturierungen | Sanierungsberatung
Konzept und Finanzierungsprozess wurden mit Hilfe von Baur Hürlimann Rechtsanwälte Zürich/Baden entwickelt, eine der führenden schweizerischen Kanzleien im Bereich Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen.
CETI prüft mit Hilfe beigezogener Sanierungsspezialisten, ob für ein von Insolvenz bedrohtes Unternehmen Sanierungsaussichten bestehen. Ist die Sanierung oder der Abschluss eines Nachlassvertrags nicht aussichtslos, gewährt CETI dem Unternehmen einen sog. Massakredit für den Fall, dass das Gericht die provisorische Nachlassstundung bewilligt.
Die provisorische Stundung wird bei Fortführung eines operativen Betriebs nicht veröffentlicht, sondern kann bis zu 8 Monate still (d.h. geheim) durchgeführt werden. So wird der laufende Betrieb geschützt und das Unternehmen behält die Informationshoheit gegenüber Kunden und Lieferanten. Ein Sachwalter überwacht dabei diskret das Management im Auftrag des Gerichts. Die provisorische Nachlassstundung führt nicht zwingend zum Konkurs. Seit 2014 ist die Nachlassstundung als echtes Sanierungsverfahren ausgestaltet und kann vom Gericht widerrufen werden, wenn das Unternehmen nicht mehr überschuldet und zahlungsfähig ist.
Nach dem Gesagten ist es daher möglich, während der stillen provisorischen Stundung von max. 8 Monaten ein Unternehmen zu reorganisieren, mit neuen Investoren oder Banken zu refinanzieren und sofern erforderlich mit den grössten Gläubigern einen aussergerichtlichen Schuldenerlass zu verhandeln. Der anschliessende Widerruf der Nachlassstundung wird nicht veröffentlicht, sodass die gesamte Sanierung diskret und rechtssicher durchgeführt werden kann.
Gelingt die Sanierung nicht, kann im Notfall auch eine Auffanglösung zwecks Rettung des Betriebs und der Arbeitsplätze angezeigt sein, wobei es möglich ist, dass die ehemaligen Aktionäre und Investoren auch an der Nachfolgegesellschaft beteiligt bleiben. So ist ein sauberer Neustart möglich.
Vorteil der stillen Nachlassstundung gegenüber der aussergerichtlichen Sanierung ist die Rechtssicherheit für Gläubiger und Investoren. Ausserdem erfüllt die Unternehmensleitung sämtliche gesetzlichen Pflichten zum Schutz der Gläubiger und macht sich nicht der Konkursverschleppung haftbar.
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