CETI bzw. die von CETI in einem Sanierungsfall beigezogenen Überbrückungsfinanzierer erhalten für das Zurverfügungstellen des Überbrückungskredits eine pauschale Gebühr. Zinsen werden keine in Rechnung gestellt. Bei erfolgreicher Sanierung wir dem Überbrückungsfinanzierer zudem eine Erfolgsprämie ausgerichtet.
CETI bzw. die von CETI in einem Sanierungsfall beigezogenen Überbrückungsfinanzierer erhalten für das Zurverfügungstellen des Überbrückungskredits eine pauschale Gebühr. Zinsen werden keine in Rechnung gestellt. Bei erfolgreicher Sanierung wir dem Überbrückungsfinanzierer zudem eine Erfolgsprämie ausgerichtet.
JETZT KOSTENLOSE ERSTBERATUNG VEREINBAREN
Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich zur Abklärung ihrer Unternehmenssituation und zur Beantwortung möglicher Fragen.
Kontakt
+41 44 592 85 24
info@ceti.ch
CETI Services GmbH Sitz
Im Grüt 8
CH-8805 Richterswil
Büros
Firststrasse 3a
CH-8835 Feusisberg
Website by WebTactics.ch